Bitte beachten!
Wir wünschen Ihnen Frohe Weihnachten und einen schönen Jahreswechsel. Auch der Conexiva Shop verabschiedet sich in die Weihnachtsferien. Beachten Sie, dass Bestellungen nach dem 16.12.2020 erst ab dem 11.01.2021 versendet werden. Wir bitten Sie um Verständnis, dass in dieser Zeit auch unser Kundenservice nicht zur Verfügung steht. Der Letzte Bestelltag in diesem Jahr ist der 16.12. und der letzte Versandtag der 16.12. Ab dem 11.01.2021 sind wir wieder vollumfänglich für Sie da.
Ihr Conexiva Team

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1       Geltungsbereich
2       Vertragspartner
3       Vertragsschluss und Verbraucherinformationen
4       Kaufpreis, Versandkosten
5       Zahlungsbedingungen
6       Lieferung
7       Gefahrübergang
8       Eigentumsvorbehalt
9       Gewährleistung
10     Schadensersatz bei Mängeln und sonstige Haftung
11     Datenschutz
12     Online-Streitbeilegung und Alternative Streitbeilegung
 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen gelten für alle Verträge der STAR ELECTRONICS GmbH mit Verbrauchern gemäß § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die über das Internetportal www.conexiva.de mit uns abgeschlossen werden und mit Unternehmern gemäß § 14 BGB, die über das Internetportal www.conexiva.de mit uns abschlossen werden. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung vorliegenden Fassung. Allen Verträgen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende, entgegenstehende oder über unsere Bedingungen hinausgehende Bedingungen des Käufers werden weder durch Auftragsannahme noch durch fehlenden Widerspruch Vertragsinhalt.
(3) In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind einzelne Regelungen enthalten, die nur gegenüber Unternehmern oder nur gegenüber Verbrauchern gelten. Soweit eine Regelung nur gegenüber Unternehmern oder nur gegenüber Verbrauchern gilt, wird dies durch einen einleitenden Satz, der in Fettdruck hervorgehoben ist, gesondert klargestellt.

 

2. Vertragspartner

(1) Die folgende Regelung in dieser Ziff. 2 Abs. 1 gilt nur für Verbraucher

Vertragspartner des Käufers der unter www.conexiva.de abgebildeten und/ beschriebenen Ware/n ist:

STAR ELECTRONICS GmbH, Kolumbusstraße 15, 71063 Sindelfingen
Telefon:+ 49 (0)7031/ 6288-5656
Telefax: + 49(0)7031/ 6288-5699
E-Mail: info@conexiva.de, www.star-cooperation.com/ee-solutions


(2) Die folgende Regelung in dieser Ziff. 2 Abs. 2 gilt nur für Unternehmer

Vertragspartner des Käufers der unter www.conexiva.de abgebildeten und/ beschriebenen Ware/n ist:

STAR ELECTRONICS GmbH, Kolumbusstraße 15, 71063 Sindelfingen
Telefon:+ 49 (0)7031/ 6288-5656
Telefax: + 49(0)7031/ 6288-5699
E-Mail: info@conexiva.de, www.star-cooperation.com/ee-solutions

 

3. Vertragsschluss und Verbraucherinformationen

(1) Der Kunde gibt durch die Absendung des ausgefüllten Bestellformulars ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die angegebenen Waren ab. Das System nimmt die Bestellung auf. Der Kunde erhält eine automatisch durch das System erstellte Bestätigung der Bestellung an die von ihm angegebene e-Mail-Adresse. Diese Bestätigung wird elektronisch versandt und gilt als Annahme des Angebots.
(2) Der Vertragstext wird von uns sechs Monate gespeichert und kann von Ihnen in unserem Online-Portal unter Verwendung Ihres Online-Zugangs eingesehen werden.
(3) Eingabefehler können Sie vor der endgültigen Abgabe eines Angebotes durch Überprüfung des Angebotes auf einer gesonderten Bestätigungsseite erkennen und korrigieren.
(4) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
(5) Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegen wir nicht.
(6) Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen unseres Internetangebotes sowie den nachfolgenden Ziffern.
(7) Die folgende Regelung in dieser Ziff. 3 Abs. 8 gelten nur für Verbraucher
Derzeit können nur Verbraucher, die Ihren Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder der Bundesrepublik Österreich haben, Bestellungen abgeben.

 

4. Kaufpreis, Versandkosten

(1) Die von STAR ELECTRONICS angegebenen Preise sind inklusive Mehrwertsteuer.
(2) Versandkosten für den Standardversand innerhalb Deutschlands (als Päckchen oder Paket) trägt der Käufer gemäß den ausgewiesenen Versandkostenpauschalen. Wünscht der Käufer davon abweichend eine andere Versandart, trägt der Käufer die zusätzlichen Versandkosten.

(3) Die folgende Regelung in dieser Ziffer 4. Abs. 3 gilt nur für Unternehmer
Versandkosten, Fracht, Rollgeld, sowie ggf. Zoll und sonstige mit der Auslieferung verbundenen Aufwendungen bei Versand an eine Lieferadresse außerhalb Deutschlands, einschließlich der Kosten für die Erstellung behördlich vorgeschriebener Sicherheits- oder Konformitätszertifikate trägt der Käufer.
 

 

5. Zahlungsbedingungen

(1) Die folgende Regelung in dieser Ziff. 5 Abs. 1 gilt nur für Verbraucher
Der Kunde hat die Wahl zwischen folgenden Zahlungsarten: PayPal, Billsafe oder Sofortüberweisung.

Die folgenden Regelungen in dieser Ziff. 5 Abs. 2 - 6 gelten nur für Unternehmer
(2) Die Forderung von STAR ELECTRONICS wird mit Zugang der Rechnung fällig.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so hat er STAR ELECTRONICS die entstehenden Verzugsschäden zu ersetzten. Kommt der Käufer mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 14 Tage in Verzug, so wird der gesamte Rest sämtlicher offenstehender Forderungen sofort zur Zahlung fällig. STAR ELECTRONICS kann dann verlangen, dass der Käufer den Kaufpreis für weitere Lieferungen aus allen laufenden Bestellungen vor Versand der Ware bezahlt.

(3) Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Käufer nicht berechtigt Abzüge vorzunehmen.
(4) Gegen die Vergütungsansprüche von STAR ELECTRONICS kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes. Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts im Übrigen nur befugt, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Die Abtretung von Forderungen gegen STAR ELECTRONICS durch den Käufer ist ausgeschlossen.
(6) Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder unserer Lieferung zurückzubehalten und dem Kunden eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

6. Lieferung

(1) Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, soweit wir vor dem Vertragsschluss mit dem Kunden die Ware in mindestens der von dem Kunden bestellten Menge bei unserem Vorlieferanten bestellt hatten und von unserem Vorlieferanten im Stich gelassen werden sollten, ohne dies selbst zu vertreten zu haben. Wir werden den Kunden im Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informieren und die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
(2) Wenn bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Betriebsstörungen eintreten, die uns ohne eigenes Verschulden daran hindern, dem Kunden die Ware innerhalb der in Abs. 1 angegebenen Zeiten zu liefern, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der durch diese Umstände verursachten Leistungsstörungen. Gleiches gilt in den Fällen höherer Gewalt. Soweit entsprechende Störungen dazu führen, dass wir die Ware nicht innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Lieferzeit gemäß vorstehendem Abs. 1 liefern können, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bleiben unberührt.
(3) Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug oder wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so werden ihm beginnend mit der Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung bei STAR ELECTRONICS oder bei einem Dritten entstehenden Kosten berechnet.
(4) STAR ELECTRONICS kann die Leistungspflicht verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordern, der unter Beachtung des Inhalts des Vertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverständnis zu dem Leistungsinteresse des Käufers steht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die unterbliebene oder pflichtwidrige Leistung oder Herstellung den Käufer nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt.

Die folgende Regelung in dieser Ziff. 6 Abs. 6 und 7 gelten nur für Unternehmer
(6) Wir sind zur Erbringung von Teillieferungen dann berechtigt, wenn ein Vertrag über eine Lieferung mehrerer Artikel zustande gekommen ist und es dem Kunden nach den bei Vertragsabschluss erkennbaren Umständen möglich und zumutbar ist, diese entsprechend ihrer Bestimmung auch jeweils einzeln zu gebrauchen.
(7) Ist STAR ELECTRONICS aus dem geschlossenen Vertrag zur Vorleistung verpflichtet, so kann STAR ELECTRONICS die ihm obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch von STAR ELECTRONICS auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die STAR ELECTRONICS zustehende Gegenleistung auf Grund schlechter Vermögensverhältnisse des Käufers gefährdet ist oder sonstige Leistungshindernisse drohen wie z.B. durch Export- oder Importverbote, durch Kriegsereignisse, Insolvenz von Zulieferern oder krankheitsbedingte Ausfälle notwendiger Mitarbeiter.

 

7. Gefahrübergang

Die folgende Regelung in dieser Ziff. 7 gilt nur für Unternehmer
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Vertragssache geht mit Übergabe der Waren zum Versand, auch bei Teillieferungen, und in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Dies gilt auch, wenn sich der Versand verzögert oder unterbleibt bzw. die Abnahme in Folge von Umständen unterbleibt, die uns nicht zuzurechnen sind, ab dem Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Die folgenden Regelungen in dieser Ziff. 8 Abs. 1 - 7 gelten nur für Unternehmer
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag in unserem Eigentum. Der Kunde darf die gelieferte Ware bis zum vollständigen Ausgleich dieser Forderung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet uns der Kunde für den Ausfall.
(2) Bestehen neben der aus dem Lieferauftrag zustehenden Forderung im Zeitpunkt der Lieferung noch andere Forderungen gegenüber dem Käufer, so behält STAR ELECTRONICS sich das Eigentum an den von STAR ELECTRONICS gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher oben bezeichneten Forderungen vor (erweiterter Vorbehalt).
(3) Der Eigentumsvorbehalt wird verlängert auf alle Forderungen des Käufers, die dieser aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren erwirbt. Die Forderungen werden STAR ELECTRONICS in Höhe des offenstehenden Rechnungsbetrages (einschließlich Tust.) abgetreten. Der Käufer tritt diese künftigen Forderungen sicherheitshalber zum Zeitpunkt der Entstehung ab. STAR ELECTRONICS nimmt diese Abtretung an. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass seine Kaufpreisforderung gemäß vorstehenden Bestimmungen auf STAR ELECTRONICS übergeht. Zu anderen Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt.
(4) Die Sicherungsrechte von STAR ELECTRONICS hindern den Käufer nicht, über die STAR ELECTRONICS gehörigen Gegenstände oder die an STAR ELECTRONICS sicherungshalber abgetretenen Forderungen im normalen Geschäftsbetrieb zu verfügen. Ein normaler Geschäftsbetrieb liegt nicht mehr vor, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber STAR ELECTRONICS einen Monat nach Verzugseintritt in Rückstand kommt, die Zahlungseinstellung erfolgt oder ein Insolvenzantrag gestellt wird. In diesem Fall ist der Käufer auf das Verlangen von STAR ELECTRONICS hin verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretungen bekannt zu geben, den Einzug der Forderungen zu unterlassen und den Einzug durch STAR ELECTRONICS zuzulassen. Auf STAR ELECTRONICS Verlangen hin ist der Käufer ferner verpflichtet, STAR ELECTRONICS auf erstes Anfordern die Adressen seiner Abnehmer bekannt zu geben.
(5) Liegt kein normaler Geschäftverkehr mehr vor, ist STAR ELECTRONICS berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In einer solchen Zurücknahme, in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie in der Pfändung des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Auf Verlangen des Käufers ist STAR ELECTRONICS verpflichtet, die STAR ELECTRONICS nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der STAR ELECTRONICS zustehenden Sicherheiten die zu sichernde Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

9. Gewährleistung

(1) Die folgenden Regelungen in dieser Ziff. 9 Abs. 1 gelten nur für Verbraucher
a) Wir bitten den Kunden, ohne einen bestehenden Rechtsanspruch darauf zu haben, uns offensichtliche Schäden an der Verpackung soweit darauf beruhende Schäden des Inhaltes anzuzeigen, die Annahme zu verweigern und uns umgehend über diesen Vorfall zu informieren. Sollte der Kunde dieser Bitte von uns nicht nachkommen, ergeben sich für ihn daraus keine nachteiligen Folgen.
b) Die Gewährleistung für Sach-und Rechtmängel richtet sich, vorbehaltlich Ziff. 10 dieser Geschäftsbedingungen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die folgenden Regelungen in dieser Ziff. 9 Abs. 2 gelten nur für Unternehmer
Für Sach- und Rechtsmängel der Liefergegenstände leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche - vorbehaltlich Ziff. 10 dieser Geschäftsbedingungen - Gewähr wir folgt:

a) Sachmängel
aa) Soweit ein Mangel der Liefergegenstände in Folge eines bei Gefahrübergang vorliegenden Umstandes besteht, verpflichten wir uns nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum und sind vom Kunden unverzüglich an uns herauszugeben. Die zum Zwecke der Nachbesserung oder Neulieferung erforderlichen Aufwendungen, wie Transport- , Wege, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Liefergegenstände nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurden. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen bzw. Nachlieferungen hat uns der Kunde nach unserer Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
bb) Der Kunde hat jede Lieferung gem. § 377 HGB unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und uns einen festgestellten Mangel sofort mitzuteilen. Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch bis längstens eine Woche nach Empfang der Ware schriftlich erhoben werden. Maßgelblich ist der Zugang der Mängelrüge. Späterer Mängelrügen sind ausgeschlossen. Die Lieferung gilt dann als genehmigt. Dies gilt nicht für verdeckte, d.h. nicht offensichtliche Mängel. Der Verlust der Mängelrechte tritt nicht ein wenn der Mangel während der einwöchigen Rügefrist bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Mangeluntersuchung nicht erkannt werden konnte. Wird eine Mängelrüge geltend gemacht, dürfen Zahlungen seitens des Kunden nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Mangel stehen.
cc) Ist die Nachlieferung fehlgeschlagen oder wurde zweimal vergeblich versucht, hat der Kunde das Recht, nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
dd) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern ein Mangel auf dem unsachgemäßen Behandlung des Kunden oder eines Dritten beruht, es sei denn uns trifft hieran ein Verschulden. Gleiches gilt für natürlich Abnutzung.

b) Rechtsmängel
Die Gewährleistung bei Rechtsmängeln richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

c) Verjährung
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang.

 

10. Schadensersatz bei Mängeln und sonstige Haftung

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.
Macht der Kunde Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung berechtigterweise geltend, haften wir in gleicher Weise.

Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Kunde berechtigterweise Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Wir haften auch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Ebenso unberührt bleibt unserer Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Soweit die Schadensersatzaufhebung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch bezüglich der persönlichen Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Soweit im Vorstehenden nichts Abweichendes geregelt ist, sind weitere Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen und wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.

Die folgenden Regelungen in dieser Ziff. 10 Abs. 7 gelten nur für Unternehmer
In den Fällen der Ziff. 10 Abs. 1 und 2 ist unsere Haftung bei leichter und grober Fahrlässigkeit auf den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt in den Fällen der Ziff. 10 Abs. 3 bei nicht vorsätzlichen Verletzungshandlungen.


Alle Ansprüche des Kunden verjähren nach 1 Jahr. Für vorsätzliches und arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und für Leistungen gelten die gesetzlichen Fristen. Der Verjährungsbeginn bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die folgenden Regelungen in dieser Ziff. 10 Abs. 8 gelten nur für Verbraucher
In den Fällen der Ziff. 10 Abs. 1 und 2 ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
 

11. Datenschutz

Wir beachten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Weitere Informationen sind über eine entsprechende Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz aufrufbar.
13. Salvatorische Klausel, Gerichtsstandsvereinbarung, Schlussklauseln
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund allgemein oder für den Einzelfall unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigens Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall gilt das dispositive Recht. Wenn und insoweit das dispositive Recht keine Regelung für den entsprechenden Vertragstyp oder als Ersatzlösung für die als unwirksam qualifizierte AGB-Klausel zur Verfügung stellt, so soll anstelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt und die wirksam ist.
(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist oder der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtstand hat oder einen Gerichtstand ins Ausland verlegt, für sämtliche Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz Erfüllungsort und Gerichtsstand. Allerdings sind wir auch berechtigt, den Kunden an seinem Hauptsitz zu verklagen.
(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist oder der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtstand hat oder einen Gerichtstand ins Ausland verlegt, für sämtliche Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz Erfüllungsort und Gerichtsstand. Allerdings sind wir auch berechtigt, den Kunden an seinem Hauptsitz zu verklagen.

 

12. Online-Streitbeilegung und Alternative Streitbeilegung

Die folgenden Regelungen gelten nur für Verbraucher:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden.

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung unsererseits, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.